Was ist "Interdisziplinäre Frühförderung und Familienbegleitung" (IFF BHG) Unser Dienst will einen Beitrag für die bestmögliche Weiterentwicklung Ihres Kindes leisten, da die ersten Lebensabschnitte für die Entwicklung eines Kindes entscheidend sind.
Indikationen
Alter 0-6 Jahre
Verhaltensauffälligkeit
Entwicklungsverzögerung
Behinderung(en) bzw. Behinderungsbedrohung
Die Leistung umfasst:
Erstellen einer pädagogischen Diagnose und eines Förderplanes auf Grundlage der individuellen Fähigkeiten
Auseinandersetzung mit dem Kind auf spielerische Art und Weise
Ganzheitliche Förderung von vorhandenen Fähigkeiten durch Einsatz des geeigneten Spiel- und Fördermaterials und Aufarbeitung von Defiziten.
Förderung und Erweiterung der Selbständigkeit und des alltäglichen selbständigen Handelns
Familienbegleitung (Frühförderung findet in und mit der Familie und damit in der gewohnten Umgebung des Kindes statt.)
Antragstellung und Kosten? Die „Interdisziplinäre Frühförderung und Familienbegleitung“ ist eine Dienstleistung nach dem Steirischen Behindertengesetz 2004. Wenn Sie, über Antrag bei Ihrer Wohnsitzgemeinde, von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einen gültigen Bescheid für die Frühförderung erhalten haben, werden 100% der Kosten von der Behörde übernommen – es ist kein Selbstkostenbeitrag (Selbstbehalt) zu leisten.
Der „Antrag auf Hilfeleistung nach Steiermärkischem Behindertengesetz 2004“ kann vom Sozialserver des Landes Steiermark heruntergeladen werden: