Was bedeutet Familienentlastungsdienst (FED BHG)?
Unser Dienst will die bestmögliche Unterstützung der Menschen mit Behinderung und Entlastung der pflegenden Familienangehörigen sicherstellen. Die Betreuungspersonen sollen die Möglichkeit haben, aus der Belastungssituation kurzzeitig auszusteigen.

Zielgruppe
Zielgruppe sind Menschen mit leichter bis höchster Behinderung von 0-61 Jahren, die in der Familie leben, also nicht in teil- oder vollzeitbetreuten Wohnformen. Sehr wohl ist eine Betreuung durch den FED neben einer Tagesbetreuung in einer Tageseinrichtung und dergleichen möglich, wobei die Kosten eines vollzeitbetreuten Wohnens nicht überschritten werden dürfen.

Ziel
Ziel ist der Erhalt von bereits erworbenen und das Fördern von neuen Fähigkeiten.


Die Leistung umfasst

Unterstützung im Bereich der Körperpflege (an- und auskleiden, duschen und baden, waschen und Zahnpflege, Toilette bzw. wickeln)

Medizinisch/therapeutische Unterstützung (Massagen, basalstimulierende Pflege, Körperwahrnehmungsübungen; musikalisch, rhythmische Unterstützung)

Unterstützung bei der Ernährung (Hilfe beim Essen und Trinken sowie Zubereitung des Essens

Aktivitäten im und außer Haus - lernen, spielen, (vor)lesen, kreatives Gestalten, spazieren, Theater/Kino, Sport, andere Freizeitbeschäftigungen,…


Antragstellung und Kosten
Der Familienentlastungsdienst ist eine Dienstleistung nach dem Steirischen Behindertengesetz 2004. Wenn Sie, über Antrag bei Ihrer Wohnsitzgemeinde, von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einen gültigen Bescheid für „Entlastung der Familie“ erhalten haben, werden 90% der Kosten von der Behörde übernommen. Der Rest ist als Selbstbehalt von der KundIn, dem Kunden zu finanzieren - es besteht für Sie jedoch die Möglichkeit, zugleich auch einen Antrag auf Befreiung vom Selbstkostenbeitrag (Selbstbehalt) zu stellen („finanzieller Härtefall“).

Der „Antrag auf Hilfeleistung nach Steiermärkischem Behindertengesetz 2004“ kann vom Sozialserver des Landes Steiermark heruntergeladen werden:

http://www.soziales.steiermark.at/cms/beitrag/10175947/5361/

Beratung und Anmeldung
Hr. Mag. Gerald Moder
Unzdorfweg 2, 8720 Knittelfeld
Tel.: 0676/84 19 35 13
E-Mail: moder.g@lebenshilfe-knittelfeld.at


Wir würden uns freuen, Sie in Ihrer Betreuungsarbeit ein Stück des Weges
begleiten zu dürfen!




Zur Freizeitassistenz
Zur Frühförderung und Familienbegleitung


Druckbare Version

Startseite | Verweise | Anfrage | Impressum